Soforthilfe Corona: Das ungute Gefühl
Ich bin selbständig, und schon froh, dass ich dieses Geld nicht brauche. Kenne einige, die sagen: Warum denn, kannst Du doch mitnehmen, schlimmstenfalls halt zurückzahlen.

Solo-Selbständige bekommen nicht "maximal 5000 Euro", sondern 1000. Das Honorar dafür, in einer Datenbank zu landen, auf die der Staat schnell zurückgreifen wird, wenn es zu Zwangsverpflichtungen und Arbeitseinsätzen kommt.

Muss nicht so kommen. Aber derzeit fallen die Tabus im Stundentakt.




kuena am 24.03 2020, 17:45  |  Permalink
Schön das es Ihnen so gut geht, ich kenne halt Mittelständler und Freiberufler, die benötigen sofortige Hilfe zum Lebensunterhalt. SOFORT!

avantgarde am 24.03 2020, 17:49  |  Permalink
Keine Frage. Der Begriff "selbständig" ist in Deutschland längst ein sehr dehnbarer Begriff. Oft erschreckend, wie nahe mancher Selbständiger auch in normalen Zeiten am Abgrund tanzt.

kuena am 24.03 2020, 17:56  |  Permalink
Man erledigt die Arbeit selbst, und das ständig.

Mein Ängel, welcher unser Haushaltseinkommen generiert ist ab sofort auf Kurzarbeit und bekommt, wenn ich das richtig verstehe, ab sofort nur noch 60% des bisherigen Einkommens. Vom bisherigen Einkommen gingen 50% für die Miete drauf. Wir lebten bisher sehr bescheiden und sind über die Runden gekommen, und nun?

avantgarde am 24.03 2020, 18:17  |  Permalink
Den Vermieter um eine vorübergehende Mietkürzung bitten? Ich könnte mir vorstellen, er geht darauf ein, denn theoretisch könnten Sie die nächsten 6 Monate die Miete ganz schuldig bleiben, ohne gekündigt zu werden.

Zwar muss die Miete nachgezahlt werden, aber das hilft dem Vermieter nichts, wenn Sie pleite sind.

50% des Einkommens für die Miete ist schon heftig. Dachte, das gibt es nur in München.

che2001 am 27.03 2020, 01:57  |  Permalink
Ich ging bisher davon aus dass Solo-Selbstständige 9000 - 15.000 bekommen. Habe die entsprechenden Anträge eingereicht. Dabei bin ich allerdings in der Situation 10% meines Einkommens für Miete zu zahlen, zur Tilgung von Verbindlichkeiten aber 60%.

avantgarde am 27.03 2020, 10:00  |  Permalink
Ich beziehe mich auf die bayrische "Soforthilfe Corona", die wirklich sehr einfach zu beantragen ist. Dort heißt es aber: Betriebe bis zu 5 Angestellten kriegen bis zu 5000 Euro (derzeit Einmalzahlung). Das Feedback von Leuten, die ich kenne, ist aber, dass das in der Realität nach Angestellten gestaffelt wird. Wer keine Angestellten hat, bekommt (derzeit) nur 1000 Euro, und die Auszahlung wird bei den meisten erst in 4 Wochen erfolgen.

Dafür unterwirft man sich einer späteren Überprüfung, d.h. der Staat wird durch Deine Konten gehen und prüfen, ob Du es gebraucht hast.

Und wenn sich die Krise verschärft, dann gehe ich davon aus, dass jüngere Selbständige, die das beantragt haben, ganz oben auf der Liste der Leute stehen werden, die man zum Arbeitseinsatz heranziehen wird. Im Katastrophenfall geht das rechtlich durchaus.

Wer das Geld wirklich braucht, muss es natürlich beantragen. Aber einfach mal "mitnehmen" würde ich es nicht.

PS: Einem Kleinbetrieb, der nur Familienangehörige beschäftigt (Ehefrau und Tochter), wurde mitgeteilt, dass er auch nur 1000 Euro bekommt. In Bayern scheint das völlig der Willkür des Bearbeiters unterworfen zu sein.

che2001 am 27.03 2020, 14:08  |  Permalink
Das scheint in Niedersachsen völlig anders zu sein.

arboretum am 01.04 2020, 18:29  |  Permalink
Meinen Informationen nach bekommen Solo-Selbstständige, Kleinstbetriebe und Freiberufler keineswegs eine Einmalzahlung zwischen 9.000 bis 15.000 Euro. Es hängt davon ab, wie die Einnahmen im Vorjahreszeitraum waren, zudem muss man glaubhaft darlegen können, dass es erst nach dem 10. März zu wirtschaftlichen Einbußen kam. Ach ja, die Zahl der Mitarbeiter spielt auch eine Rolle.
Man beachte, es heißt "bis zu" - es kann also durchaus deutlich weniger sein.

BMWi: Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe

Zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten sie eine Einmalzahlung für drei Monate – je nach Betriebsgröße in Höhe von

- bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte / Vollzeitäquivalente)
- bis zu 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte / Vollzeitäquivalente).


Mag sein, dass Niedersachsen noch ein eigenes Programm aufgesetzt hat, um die Summe etwas aufzustocken. Aber das wird eher ein kleinerer Betrag sein.

avantgarde am 01.04 2020, 18:59  |  Permalink
In der Tat ist das "bis zu" der entscheidende Passus. Das kennen wir ja auch bei den Datenraten von Telekom & Co.

Interessant ist, dass die Antragsformulare (in Bayern) fast täglich "verschärft" und mit drohendem Unterton versehen wurden. Außerdem sind nur geschäftliche Liquiditätsenpässe (die exakt zu beziffern und zu begründen sind) für die Soforthilfe relevant (also z.B. Pacht, Löhne zahlen, Geschäftskredite bedienen etc.).

Soloselbständige (z.B. Künstler, Musiker oder Schriftsteller), für die der Ausfall von Aufträgen zwar existenzbedrohend ist, aber eigentlich zu privaten Liquiditätsengpässen führt (Wohnungsmiete, Lebensmittel, Krankenversicherung etc.) schauen da in die Röhre oder werden, egal was sie beantragt haben, mit Minisummen abgespeist. Trotzdem bedeutet das, dass man dem Staat einen Freibrief gibt, die eigene finanzielle Lage zum Zeitpunkt der Beantragung später zu überprüfen. Dazu gehört auch Einsicht in das Konto.

Ich habe schon von Fällen gehört, bei denen jegliche Soforthilfe verweigert und auf die Beantragung von Grundsicherung verwiesen wird. Und da gibt es wieder Berichte über bürokratische Höllenfahrten.

Aber im TV wird vollmundig geprahlt, dass man gerade "den Kleinen" schnell und unbürokratisch hilft.

Ach ja, in Bayern wurde gestern um 12 Uhr das vollelektronische Antragsverfahren freigeschaltet. Gleichzeitig ist eine Beantragung per unterschriebenem PDF oder Ausdruck per Brief nicht mehr möglich.

Wer das nicht mitbekommen hat und heute einen Brief abgeschickt hat, erfahrt nach ein paar Tagen, dass es so nicht mehr geht und fängt von vorne an.

Auszahlung übrigens geschätzt drei bis vier Wochen.

arboretum am 01.04 2020, 20:07  |  Permalink
Genau, so unbürokratisch und schnell ist das gar nicht.
Mich als Soloselbstständige trifft das jetzt auch heftigst, zum Glück habe ich eine freiwillige Arbeitslosenversicherung - und bei der ist ein Magister tatsächlich etwas wert. Trotzdem wird es nicht reichen - es sei denn, ich esse ab sofort nichts mehr, denn die Berufsgenossenschaft und andere berufliche Versicherungen laufen ja weiter -, doch für zusätzliches ALG II wird es zu viel sein.

Wohngeld zu beantragen, ist auch eine bürokratische Hölle und bringt nicht viel. Es steht einem letztlich auch nur zu, wenn man quasi nicht viel mehr verdient als Hartz IV.

avantgarde am 01.04 2020, 21:29  |  Permalink
Ich drücke die Daumen, dass alles klappt!

arboretum am 03.04 2020, 18:05  |  Permalink
Danke. Noch habe ich ein paar Schneekugeln anzufertigen und hoffe, dass die dann auch rasch bezahlt werden.